AGB

Allgemeine Teilnahmebedingungen
SELFIE Rallye 2023
Diese Vereinbarung wird getroffen zwischen:
(1) SELFIE Rallye S.A.C Peru (nachfolgend als “Organisator” bezeichnet).
(2) Der Person, deren Name, Adresse und Kontaktdaten in der Registrierung für diese Veranstaltung angegeben sind (nachfolgend als Fahrer/in und Beifahrer/in bezeichnet).
Rubrum:
(A) Der Organisator besitzt oder kontrolliert alle Rechte der Veranstaltung, und leitet und organisiert die Veranstaltung.
(B) Fahrer/in und Beifahrer/in nimmt an der Veranstaltung teil.
(D) Der Organisator hat der Teilnahme der Fahrer/in und Beifahrer/in, unter den gegebenen Konditionen und unter der Voraussetzung, dass diese Teilnahmebedingungen und Veranstaltungsregeln akzeptiert werden und mit der Unterschrift zugestimmt. Fahrer/in und Beifahrer/in werden im Text «Teilnehmer» genannt.
Operative Bestimmungen:

  1. Definitionen
    1.1 Die nachfolgenden Begriffe haben die Bedeutung die nebenstehend definiert sind, außer der Zusammenhang erfordert eine andere Definition:
    1.1.1 “Kommerzieller Partner” bedeutet jede dritte Person, mit der ein Vertrag rechtmäßig für die Nutzung der kommerziellen Rechte abgeschlossen wird;
    1.1.2 “Kommerzielle Nutzungsrechte” bedeutet jegliche Rechte kommerzieller Natur verbunden mit der Veranstaltung, einschließlich und nicht begrenzt auf Übertragungsrechte, Sponsoring-Rechte, Merchandising- und Lizenzrechte, Ticketverkaufsrechte, Werberechte, Cateringrechte und New Media Rechten;
    1.1.3 “Ausgeschriebener Ausgangspunkt” kann jeglicher Ort sein den der Organisator den Teilnehmern mitteilt und ist der Ort, an dem die Veranstaltung am ersten Tag des Zeitraums der Veranstaltung beginnen soll;
    1.1.4 “Ausgeschriebener Endpunkt” heißt das Ziel, an dem die Veranstaltung beendet wird. Diese Destination und der Zeitpunkt werden den Teilnehmern vom Organisator mitgeteilt;
    1.1.5 “Datum des Inkrafttretens” bedeutet das Datum der Annahme dieser Vereinbarung oder den Zeitpunkt dreißig (30) Tage vor dem ersten Tag der Veranstaltung, falls dies früher eintritt;
    1.1.6 “Startgebühr” bedeutet der Betrag ausgewiesen in der Anmeldung für die jeweilige Kategorie, exklusive Transaktionsgebühren, für ein Fahrzeug, welches der jeweiligen Kategorie entspricht;
    1.1.7 “Veranstaltung” ist die SELFIE Rallye, eine Abenteuer-/Motorrad und Auto Rallye die vom ausgeschriebenen Ausgangspunkt bis zum ausgeschriebenen Endpunkt läuft, während des Zeitraumes der Veranstaltung;
    1.1.8 “Event Direktor” ist die Person die von der Gesellschaft als verantwortlich für die allgemeine Verwaltung und das Management der Veranstaltung ernannt wurde;
    1.1.9 “Kommission” besteht aus 2 Personen und dem Event Direktor, regelt Sanktionen gegenüber Teilnehmer.
    1.1.10 “Regeln” sind die Vorschriften in Bezug auf die Veranstaltung und deren Ablauf.
    1.1.11 “Fundraising-Rechte” bezeichnet die Rechte, die die Teilnehmer (falls vorhanden) gemäß den Teilnahmebedingungen.
    1.1.12 “Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte und geistiges Eigentum” steht für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte, Titel und Interessen an Marken, Dienstleistungsmarken, eingetragene
    Gebrauchsmuster, Urheberrechte (einschließlich des Urheberrechts an Film, Ton und Fotos insbesondere natürlich auch alle Selfie Fotos), Datenbank-Rechte (einschließlich in Bezug auf technische Daten und Ergebnisse), Geschäftsgeheimnisse und andere vertrauliche Informationen, Know-how, Business- oder Markennamen (einschließlich Internet-Domain Namen und E-Mail-Adresse Namen) und alle weiteren geistigen und gewerblichen Rechte einer ähnlichen oder gleichen Natur, ob eingetragen oder nicht oder Eintragungsfähig oder nicht, und auch das Recht auf alle Anwendungen für die vorgenannten Rechte;
    1.1.13 “Neue Medien” bedeutet Sendungen über Mobilfunksysteme, auf Telekommunikations-Geräten und/oder das World Wide Web, diese Technologie kann von Zeit zu Zeit verändert, entwickelt oder ersetzt werden;
    1.1.14 “Officials” bezeichnet den/die Direktor/en des Organisators und andere Personen, die vom Organisator benannt werden;
    1.1.15 “Zahlungsmethode” bedeutet die Zahlung durch Lastschrift oder andere Methoden auf ein Bankkonto des Organisators;
    1.1.16 “Relevantes Recht” bedeutet alle Gesetze, Verhaltensregeln, Normen, Richtlinien und Vorschriften (in jedem Fall mit der Kraft des Gesetzes), zusammen mit allen geltenden Vorschriften und Regeln der SELFIE Rallye die für den sich darauf beziehenden Inhalt (ob Verpflichtungen, Waren oder Dienstleistungen) maßgeblich sind;
    1.1.17 “Teilnehmer” bedeutet, Fahrer/in und Beifahrer/in, gemeinsam und einzeln;
    1.1.18 “Laufzeit” ist der Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens bis 100 Tage nach dem Start der Veranstaltung;
    1.1.19 “Territorium” ist die Welt;
    1.1.20 “Fahrzeug” ist das Fahrzeug welches der Teilnehmer im Einklang mit den Regeln registriert ist und an der Veranstaltung teilnimmt.
    1.2 Referenzen in diesen Teilnahmebedingungen zu Klauseln, Fristen und Terminen sind Klauseln, Fristen und Termine in diesen Teilnahmebedingungen.
    1.3 Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen lediglich der Orientierung und sollen nicht die Definitionen beeinträchtigen.
    2 Anmeldung und Teilnahme
    2.1 Der Teilnehmer stimmt hiermit der Teilnahme an der Veranstaltung mit ihrem Fahrzeug zu und unterliegt somit den Allgemeinen Teilnahmebedingungen und Regeln.
    2.2 Jeder Teilnehmer muss sich in jeder Hinsicht an die Bedingungen der Teilnahme, den Regeln und die Entscheidungen des Organisators oder des Event Direktors halten. Solche Entscheidungen sind für die Teilnehmer bindend, sie sind nicht befugt sich diesen zu entziehen oder solche Entscheidungen zu ändern oder anzufechten.
    2.3 Die Rallye findet statt ausser einer höheren Gewalt (auch ungenannte) wie Umweltkatastrophen, kriegerische Ereignisse, soziale Unruhen, Pandemie, Epidemie oder andere schwerwiegende Ereignisse die eine Durchführung unmöglich machen.
    3 Titel
    3.1 Die Veranstaltung ist mit dem Namen „SELFIE Rallye” oder einem anderen Namen den der Organisator für passend befindet, zu benennen.
    3.2 Die Teilnehmer verpflichten sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Veranstaltung mit den Titeln in Klausel 3.1 zu jeder Zeit zu bezeichnen, dies gilt besonders in Verbindung mit den Bedingungen in Absatz 6.1.12.
    4 Startgebühr
    4.1 Mit der Annahme der Teilnahmebedingungen verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der Startgebühr. Die Startgebühr muss dem Organisator innerhalb von sieben (10) Tagen nach Erhalt der Rechnung gezahlt werden . Die Startgebühr ist mit der Zahlungsweise oder durch andere Mittel, die vom Organisator festgelegt wurden, zu begleichen.
    4.2 Sollte das Startgeld nicht in voller Höhe bis zum Zeitpunkt in Abschnitt 4.1 angegeben gezahlt worden sein, behält der Organisator sich vor den Teilnehmer vorerst von der Teilnahme an der Veranstaltung und nach angemessenem Zeitraum komplett auszuschließen.
    5 Pflichten des Organisators
    5.1 Der Organisator garantiert und verpflichtet sich:
    5.1.1 dass er die vollen Rechte und die Befugnis hat und weiterhin haben wird, um diese Vereinbarung einzugehen und zu akzeptieren, und die Verpflichtungen im Rahmen dieser Teilnahmebedingung zu akzeptieren und zu erbringen;
    5.1.2 die Veranstaltung zu organisieren und zu verwalten;
    5.1.3 unabhängig von Ziffer 5.1.2, den Veranstaltungsplan zu organisieren und eine Kopie des Veranstaltungsplanes dem Teilnehmer, am oder vor Beginn des ersten Tages des Veranstaltungszeitraumes zukommen zulassen. Während der Laufzeit wird der Organisator die Teilnehmer so schnell wie möglich und praktikabel über Aktualisierungen oder Änderungen des Veranstaltungsplanes informieren;
    5.1.4. mit Bezug auf Ziffer 7, dem Teilnehmer eine nicht-exklusive und kostenlose Lizenz zur Verwendung der Eventsymbole, ausschließlich in Verbindung mit und im Zusammenhang mit den Fundraising Rechten und/oder der Förderung als Teilnehmer der Veranstaltung durch potenzielle Sponsoren und für die Dauer des Veranstaltungszeitraumes oder während der Teilnahme zur Verfügung zu stellen;
    5.1.5 die Veranstaltung zu kontrollieren und alle nötigen Maßnahmen während der Laufzeit in Anspruch zu nehmen, um seine Rechte zu wahren und gegen Verletzung durch Dritte zu schützen.
    6 Pflichten der Teilnehmer
    6.1 Der Teilnehmer garantiert und verpflichtet sich hiermit (ggf. auf eigene Kosten und soweit nicht anders angegeben):
    6.1.1 Dass es die vollen Rechte und die Befugnis hat und weiterhin haben wird, um diese Vereinbarung einzugehen und zu akzeptieren, und die Verpflichtungen im Rahmen dieser Teilnahmebedingung zu akzeptieren und die Regeln jederzeit einzuhalten;
    6.1.2 Dass jeder Teilnehmer zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns 18 Jahre oder älter ist;
    6.1.3 Dass jeder Teilnehmer, welcher das Fahrzeug während der Veranstaltung fährt im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, internationale Teilnehmer wie in dieser Kategorie beschrieben verfügen neben dem nationalen auch über einen internationalen Führerschein. Diese müssen auf Nachfrage dem Event Direktor oder einem stellvertretenden Official vorgelegt werden.
    6.1.4 Dass alle Teilnehmer zusammen mit dem Fahrzeug am ausgeschriebenen Ausgangspunkt zur ausgeschriebenen Zeit bereitstehen, um die Teilnahme an der Veranstaltung vom ersten Tag des Veranstaltungszeitraums an zu beginnen und sonstige obligatorische Treffpunkte zu den gegebenen Daten und Zeiten besuchen werden, wie im Veranstaltungsplan ausgeschrieben;
    6.1.5 Unabhängig von Ziffer 12, der Teilnehmer während und außerhalb der Veranstaltung zu jedem Zeitpunkt die alleinige Verantwortung dafür trägt, welche Route es wählt und diese ggf. den Bedingungen anpasst, die Art und Weise wie der Teilnehmer das Fahrzeug vom Ausgeschriebenen Ausgangspunkt bis zum Ausgeschriebenen Endpunkt bringt.
    6.1.6 Die alleinige Verantwortung für die Zahlung aller entstehenden Kosten und aller Steuern, Gebühren, Abgaben, Bußgelder, Geldstrafen oder ähnlichen Abgaben die während der Veranstaltung oder in Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen könnten zu übernehmen und fristgerecht zu zahlen;
    6.1.7 Dass es die alleinige Verantwortung für die Wahl des Fahrzeugs trägt und sicherstellt, dass das Fahrzeug verkehrssicher und sich in einem sicheren Fahrzustand befindet;
    6.1.8 Dass es nichts tun oder zulassen wird, das sich nachteilig auf die kommerziellen Rechte des Organisators auswirken könnte;
    6.1.9 Dass es, zusätzlich zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen und den Regeln, alle relevanten Gesetze und Weisungen, Verhaltenskodexe und/oder Richtlinien durch das nationale Recht und/oder
    einer zuständigen Behörde, die für die Veranstaltung relevant sind, beachten und folgen wird (Z.B. Straßenverkehrsordnung);
    6.1.10 Dass es allen angemessenen Weisungen, Anordnungen oder Vorschriften durch oder im Namen des Organisators, im Hinblick auf die Organisation, Inszenierung, Sicherheit und das Image der Veranstaltung Folge geleistet wird;
    6.1.11 Als Teilnehmer keine mutwillig diffamierenden oder nachteiligen Aussagen machen wird oder an anderen Aktivitäten teilnimmt, die schädlich für die Reputation, Image oder Good-Will des Organisators, die Veranstaltung oder Gewerbliche Partner sein könnten und/oder sind.
    6.1.12 Dass es die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Medien erkennt, um maximale Medienwirksamkeit und Aufmerksamkeit, zum Nutzen des karitativen Zweckes, der Veranstaltung und eines jeden Teams zu gewährleisten, und verpflichtet sich, mit allen angemessenen Anfragen solcher Art vom Organisator und/oder Medien und/oder anderen kooperierenden Geschäfts- und Medienpartnern des Organisators zu kooperieren, soweit angemessen und zumutbar.
    6.2 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen hat der Teilnehmer Sorge zu tragen, dass mindestens die vorgegebenen Flächen auf dem Fahrzeug für Startnummer, Rallyelogos und Partnerlogos zur Verfügung gestellt werden:
    6.2.1 Gesamtfläche auf beiden vorderen Türen des Fahrzeugs; bei den Motorrädern links und rechts eine ganze Fläche von mindestens 28cm X 23cm (oval) weisser Grund, sowie Front über dem Scheinwerfer.
    7 Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte
    7.1 Mit der Annahme der Teilnahmebedingungen nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis und akzeptiert, dass jegliches geistige Eigentum, sowie gewerbliche Schutz- und Urheberrechte die aus der Veranstaltung heraus entstehen (z.B. Name, Logo, Logoformat, Film- und Fotomaterial) dem Organisator unentgeltlich und ohne zeitliche Beschränkung zur Verfügung gestellt werden und sich an die Richtlinien und Bestimmungen in diesen Teilnahmebedingungen halten.
    7.2 Des Weiteren bestätigt der Teilnehmer und stimmt zu, dass er/sie keine Rechte jeglicher Art am geistigen Eigentum, sowie gewerblichen Schutz- und Urheberrechten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch ihre Eintragung oder auf andere Weise ergeben, haben werden.
    8 Kommerzielle Nutzungsrechte
    8.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit dem Organisator und den kommerziellen Partnern zu kooperieren, um kommerzielle Nutzungsrechte zu schützen, insbesondere sind die Teilnehmer damit einverstanden, dass, außer anderweitig und schriftlich mit dem Organisator vereinbart und durch die Fundraising-Rechte der Teilnehmer zugelassen:
    8.1.1 kein Teilnehmer Ansprüche stellen kann, die kommerziellen Nutzungsrechte im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu nutzen, zu verkaufen oder anderweitig zu instrumentalisieren und der Teilnehmer wird keinerlei Rechte in Beziehungen zur Veranstaltung entwickeln oder erwerben, die ähnlich sind oder im Wettbewerb mit den kommerziellen Nutzungsrechten stehen;
    (Beispiel: Der Teilnehmer gibt bei Sponsoren vor Teil Mitveranstalter zu sein)
    8.1.2 der Teilnehmer Produkte oder Dienstleistung nicht als “Offizielles Produkt“ oder „Offizielle Dienstleistung“ des Teams bewirbt;
    8.1.3 der Teilnehmer die gesamte Veranstaltung oder Teile davon filmen darf, vorausgesetzt, dass:
    (A) alle Anweisungen zu Dreharbeiten vom Organisator oder vom Organisator befugten Personen beachtet und eingehalten werden;
    (B) der Film ausschließlich für den privaten Gebrauch hergestellt und verwendet wird und dass kein Teil des Films zu kommerziellen Zwecken oder persönlicher Bereicherung gezeigt, verbreitet oder anderweitig verwertet wird, in welcher Form auch immer, außer es liegt eine schriftliche Genehmigung durch den Organisator vor.
    9 Medienrechte
    9.1 Die Teilnehmer erklären sich hiermit einverstanden dem Organisator auf unbegrenzte Dauer das Folgende lizenzfrei (unentgeltlich) zur Verfügung zu stellen:
    9.1.1 die Veröffentlichung ihrer Namen und Verwendung ihrer Fotografien, Filmmaterial, Portraits, Stimmen, Zitate, Ruhm und Ansehen, Namen und Fotos des Fahrzeugs, die Namen und Logos der Sponsoren und Unterstützer, die auf dem Fahrzeug, der Webseite, der Teamkleidung oder sonstigen Medien erscheinen:
    9.1.2 in den für die SELFIE Rallye relevanten Kontexten;
    9.1.3 in allen heute bekannten oder später entwickelten Medien (einschließlich New Media/Social Media), einschließlich und ohne Einschränkung, Theatervorstellungen in Kinos, alle Formen der Fernseh- und Radiosendung, alle Printmedien (einschließlich und ohne Einschränkung, alle Zeitschriften und Fachzeitschriften und Kataloge, Zeitungen und andere Periodika), Poster, Banner, Straßenwerbung, Flugzeuge und Schiffe, In-Store Anzeigen und jegliche andere Werbung und Werbematerialien, Bahn und Bussen, Handys, Direct Mail, Werbetafeln und Internetwebseiten;
    9.1.4 für alle Werbe-, Promotion, Sponsoring, TV-Übertragungs- und Merchandisingzwecke des Organisators, kommerzieller Partner und anderen vom Organisator zugelassenen Dritten (Z.B. TV-Produktionsfirmen).
    9.2 Das Teilnehmer hat ohne schriftliches Einverständnis des Organisators nicht das Recht, Lizenzen für die Nutzung der Rechte aus dieser Ziffer 9 selbst zu genehmigen oder zu vergeben.
    10 Aufkündigung
    10.1 Der Organisator hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Teilnehmer zu beenden.
    10.1.1 die Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung erheblich verletzt und/oder nicht in der Lage ist, die Verletzung rechtzeitig für die Veranstaltung zu beheben;
    10.1.2 die Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung erheblich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch den Organisator behebt;
    10.1.3 eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern schließt und/oder im Fall eines Konkurses oder einer persönlichen Insolvenz, außer in Fällen, die von der Gesellschaft ausdrücklich genehmigt werden.
    10.2 Der Organisator hat das Recht, diese Vereinbarung durch die schriftliche Mitteilung mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen an den Teilnehmer aufzukündigen, in dem Fall, dass der Organisator die Veranstaltung nicht mehr durchführen kann oder nicht mehr in der Lage ist, die Veranstaltung durchzuführen.
    10.3 In dem Fall, dass der Organisator von seinem Recht in Klausel 10.2 Gebrauch macht, sind etwaige Kosten welche dem Team durch Vorbereitungen entstanden sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
    10.4 Ungeachtet der Rechte, die der Organisator hält, ob im Rahmen dieser Vereinbarung oder anderweitig, wenn der Teilnehmer im Verzug mit seinen Pflichten ist oder gegen eine oder mehrere der in dieser Vereinbarung beschriebenen Pflichten verstößt, die den Ablauf und die Veranstaltung gefährden, und der Teilnehmer dies nicht unverzüglich nach Benachrichtigung durch den Organisator behebt, kann der Organisator eingreifen, um den ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten und die daraus entstehenden Kosten dem Teilnehmer in Rechnung stellen.
    11 Höhere Gewalt
    11.1 Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Organisator als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Bereits in Klausel 2.3 erwähnt. Danach kann der Organisator für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen die angemessenen Aufwände von der Startgebühr einbehalten.
    11.1.1 Höhere Gewalt inkludiert, (ist aber nicht limitiert auf) Streiks, Aussperrungen, Bürgerkriege, Überschwemmung, Feuer, Umweltkatastrophen, schlechtes Wetter, gesetzliche Verfügungen, staatliche Anordnungen, geltende Vorschriften und / oder Bestellungen, die Verhängung von Sanktionen gegen das Gebiet, wo ein Teil der Veranstaltung stattfinden sollte, die sich negativ auf die Durchführung der Veranstaltung oder die Einfuhr oder Ausfuhr aus jedem Gebiet auswirkt, jegliche
    Handlungen einer staatlichen oder öffentlichen Behörde jeder Art (einschließlich die nicht Erteilung einer Einfuhrzustimmung, Ausnahmeregelung, Genehmigung oder Zollabfertigung), Epidemien, Pandemien und Krankheiten, Bürgerkrieg, Terrorismus (drohende oder tatsächliche) und Krieg. Vorbehaltlich Klausel 11.2 muss die betroffene Partei weiterhin ihren sonstigen Verpflichtungen in dem Umfang nachkommen, soweit sie nicht durch die höhere Gewalt betroffen sind, und muss alle zumutbaren Anstrengungen anstellen, um die höhere Gewalt zu überwinden, minimieren oder, wenn möglich so schnell wie möglich zu entfernen.
    11.2 Sollte jeglicher Fall von höherer Gewalt die Austragung der Veranstaltung oder die Erfüllung der Verpflichtungen der beiden Parteien für einen ununterbrochenen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen verzögern oder verhindern, dann ist die weniger betroffene Partei berechtigt, durch Mitteilung an die betroffene Partei, dieses Abkommen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine solche Kündigung ist unwiderruflich, außer beide Parteien einigen sich schriftlich auf etwas anderes.
    11.3 Der Organisator kann aus wichtigem Grund vor Veranstaltungsbeginn und während der Veranstaltung jederzeit den Vertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Veranstaltungsablauf vom Teilnehmer nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann.
    12 Anerkennung des Risikos
    12.1 Jeder Teilnehmer erkennt an, dass die Teilnahme an der Veranstaltung mit dem Fahrzeug eine potentiell gefährliche Tätigkeit ist und kann u.a. folgendes bedeuten: (a) Den Eintritt in bestimmte Teile eines Territoriums (über eine Strecke die der Teilnehmer selbst gewählt hat) , die als sehr gefährlich und als ungeeignet erachtet sind, z. B. aufgrund der geologischen Beschaffenheit des Geländes oder der politischen und / oder des sozialen Klimas und (b) die Benutzung von Gerätschaften (einschließlich des Fahrzeugs), die an ihre Grenzen stoßen oder defekt sein können und die Teilnehmer einem hohen Risiko von schweren Verletzungen oder Tod aussetzen können, welche durch die Handlungen oder unterlassenen Handlungen von Teilnehmern verursacht werden können.
    12.2 In Anerkennung der o.g. Tatsachen wählt jeder Teilnehmer freiwillig diese Vereinbarung einzugehen und übernimmt die volle Verantwortung über Verlust, Schaden, Verletzung oder Tod, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung einhergehen können. Des Weiteren nimmt jeder Teilnehmer an der Veranstaltung mit dem in diesen Teilnahmebedingungen vorgeschriebenen Fahrzeug auf eigene Verantwortung teil.
    12.3 Im Falle einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung einer Handlung der betreffenden Person oder der Teilnehmer, haftet jedes Teammitglied für Tod oder Körperverletzung, Sachbeschädigung oder andere Verluste oder Schäden jeglicher Art, (einschließlich gegebenenfalls der Verlust oder die Beschädigung des Fahrzeuges), ob aus der Teilnahme an der Veranstaltung oder auf andere Weise, selbst. Der Organisator, seine Mitarbeiter, der Event Direktor oder der jeweilige leitende Angestellte, Vertreter oder Mitarbeiter, können nicht haftbar gemacht werden.
    12.4 Unter keinen Umständen kann der Organisator haftbar für tatsächliche oder angebliche und indirekte Schäden oder Folgeschäden und Verluste, die ein Teilnehmer erleidet, gemacht werden. Diese inkludieren (nicht beschränkt auf) entgangene Gewinne, erwartete Gewinne, Einsparungen, Spenden oder Verluste von Werbeeinnahmen oder Verlust des guten Rufes.
    12.5 Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, erklärt jeder Teilnehmer sich als allein verantwortlich für Tod oder Körperverletzung Dritter, Beschädigung von Eigentum oder anderen Ansprüchen, Verlusten oder Kosten (einschließlich und ohne Einschränkung, alle angemessenen Anwaltskosten), die sich aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung einer solchen eines Teilnehmers während des Zeitraum der Veranstaltung, egal ob aus der Teilnahme an der Veranstaltung resultierend oder auf andere Weise ergibt.
    12.6 Jeder Teilnehmer hat Sorge dafür zu tragen, dass es eine Unfall-, Evakuierungs- und Reisekrankenversicherung für sich abschließt und dass alle erforderlichen Versicherungen für das Fahrzeug vorhanden sind. Kopien dieser Versicherungen müssen dem Event Direktor jederzeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
    13 Leistung, Regeln und andere Vorschriften
    13.1 Die Parteien erkennen an, dass angesichts der Art der Veranstaltung, Probleme in Bezug auf die Veranstaltung, die bei Anmeldung nicht vorhersehbar waren, auftreten können und daher nicht ausdrücklich in den Teilnahmebedingungen oder den Eventregeln vorhanden sind oder diese auf heutiger Sicht ungünstig beeinträchtigen würden.
    13.2 Infolge der Anerkennungen in Ziffer 13.1 stimmt der Teilnehmer zu, dass der Organisator das Recht hat, von Zeit zu Zeit vor und / oder während der Veranstaltung:
    13.2.1 die Teilnahmebedingungen (inkl. Veranstaltungsplan und Eventregeln) zu ergänzen oder zu ändern;
    13.2.2 alle Fragen, die in Bezug auf die richtige Auslegung und Anwendung der Teilnahmebedingungen und / oder der Regeln entstehen zu lösen; und
    13.2.3 zur Ausgabe von Anweisungen über die Durchführung der Veranstaltung, einschließlich der Aufgaben der Teilnehmer und zur Erhaltung der kommerziellen Rechte.
    13.3 Während der Veranstaltung kann der Organisator das Recht aus Klausel 13.1 einem oder mehreren Beauftragten einschließlich des Event Direktor, allen Mitarbeitern oder einer anderen vom Organisator benannten Person verleihen.
    13.4 Der Teilnehmer akzeptiert, dass alle geänderten und ergänzenden Bedingungen der Teilnahme oder Eventregeln und Weisungen gemäß dieser Klausel 13 unverzüglich nach Mitteilung an den Teilnehmer als verbindlich und Teil dieser Teilnahmebedingungen gelten.
    13.5 Entscheidungen gemäß dieser Klausel 13 zu Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, Eventregeln oder zur Ausgabe von Richtlinien sind endgültig.
    14 Beilegungen von Streitigkeiten
    14.1 Alle Streitigkeiten, Probleme oder Beschwerden hinsichtlich der Teilnahme an der Veranstaltung sind dem Organisator oder dem benannten Event Direktor so bald wie möglich mitzuteilen. Jegliche Bestimmungen, Beschlüsse und Weisungen des Event Direktors sind endgültig.
    14.2 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit der Befugnisse des Event Direktors gemäß Ziffer 14.1, wird der Event Direktor berechtigt folgende Dinge zu beschließen:
    14.2.1 Suspendierung oder Ausschluss aus dem Rest der Veranstaltung oder andere Veranstaltungsbasierende Sanktionen, wenn notwendig.
    15 Kontakt
    15.1 Die wichtigste Anlaufstelle für jede Partei (sofern der anderen Partei nicht schriftlich vorher mitgeteilt) ist wie folgt:
    Der Organisator: Der Event Direktor, Bruno von Arx
    E-Mail: bruno@selfierallye.com
    Der Teilnehmer: nach Angaben die das Teams auf der offiziellen Veranstaltungswebsite zur Verfügung stellt. Diese Angaben müssen innerhalb einer Woche aktualisiert werden, sollten sich Kontaktdaten ändern.
    16 Persönliche Daten
    Die SELFIE Rallye leitet die Adressdaten an die karitativen Partnerorganisationen weiter zu Zwecken der Information in Bezug auf die Teilnahme an der SELFIE Rallye. Die Daten werden nicht zum Zweck der Werbung weitergegeben und niemals ohne Zustimmung an weitere Dritte, sofern dies nicht direkt mit dem Zweck der SELFIE Rallye einhergeht.
    17 Mitteilungen
    17.1 Die Parteien vereinbaren, dass alle Mitteilungen die im Rahmen dieses Abkommens gelten, sofern nicht anders mitgeteilt, an die folgenden Adressen zugestellt werden:
    Für den Organisator: E-Mail: mail@selfierallye.com
    Für den Teilnehmer: Allgemeine Mitteilungen für alle Teilnehmer auf www.selfierallye.com
    17.2 Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und können persönlich, per E-Mail oder
    per Einschreiben aufgegeben werden.
    18 Allgemeines
    18.1 Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorigen Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich.
    18.2 Alle Rechte, Rechtsmittel und Befugnisse die hiermit auf die Parteien übertragen werden, sind kumulativ und schließen jegliche sonstige Rechte, Rechtsmittel oder Mächte jetzt oder später, die ihnen durch Gesetz oder anderweitig übertragen werden nicht aus.
    18.3 Sollte sich eine Klausel in diesen Teilnahmebedingungen als ungültig oder nichtig erweisen, dann hat es keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit aller weiteren Bestandteile dieser Teilnahmebedingungen.
    18.4 Diese Vereinbarung kann nur geändert werden, sofern eine solche Änderung oder die Aufhebung einer Klausel von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei in Wort und Schrift ausgefertigt und unterschrieben wird. Im Zusammenhang mit Datums- oder Zeitangaben, wie sie in diesen Teilnahmebedingungen und den Regeln vorgesehen sind, gilt eine Ausnahme für den Organisator. Diese können durch den Organisator nach eigenem Ermessen, soweit zumutbar, geändert werden und werden dem Teilnehmer unverzüglich mitgeteilt.
    18.5 Eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, hat keine Rechte gemäß den Teilnahmebedingungen.
    18.6 Nichts in dieser Vereinbarung gilt als ein Joint Venture, einer Partnerschaft oder als ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
    18.7 Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, seine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Organisators, auf andere zu übertragen.
    19 Anwendbares Recht
    Diese Vereinbarung unterliegt dem peruanischen Recht und die Parteien Stimmen hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Lima – Peru im Hinblick auf etwaige Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu.
  2. Zusätzlich zu den AGB gelten die Regeln und die Haftungsausschlusserklärung zu den Bedingungen an der Teilnahme der SELFIE Rallye.